Jüngst war unter einem Facebook-Post von Erich Burmeister (Die LINKE Recklinghausen) zur Erinnerung an die schrecklichen Ereignisse der Reichspogromnacht, die sich vom 9. auf den 10.11.2020 zum 82. Mal jährte, dieser Kommentar zu lesen: „Was hältst du denn vom neuen Ermächtigungsgesetz, das nun Bevölkerungsschutzgesetzt heißt?“
Wer die Deutsche Geschichte kennt, kommt schnell auf das Jahr 1933, in dem ein Ermächtigungsgesetz zur vollständigen Übergabe der gesetzgebenden Gewalt an den Reichskanzler führte.
Diesen Kommentar schrieb das Ratsmitglied Jonas Puschmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Recklinghausen).
Marlies Greve, ebenfalls seit dem 2.11.2020 verpflichtetes Ratsmitglied im Rat der Stadt Recklinghausen, sagt dazu: „Die aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie verlangen uns allen viel ab. Bei all dem, was ich persönlich an den Einschränkungen kritisiere, kann ich diesen Vergleich allerdings in keinster Weise nachvollziehen.“ Weiter sagt sie: „Es handelt sich bei dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite um die Ermächtigung der Bundesregierung, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger umfassenden Einschränkungen zu unterziehen. Es ist derzeit aber bewusst befristet. Die heutige Lage ist keinesfalls mit den Umständen von 1933 vergleichbar. Damals wurde die vollständige gesetzgebende Gewalt an den Reichskanzler übergeben. Wir alle wissen, was dem folgte.
Wer in politischer Verantwortung ist, sollte seine Kritik an aktuellen Entscheidungen nicht leichtfertig mit der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung bringen. Da fragt man sich schon, ob Herr Puschmann sein Ratsmandat wirklich wahrnehmen sollte.“
Sorge macht ihr außerdem, dass aktuell Flugblätter verteilt werden, die ebenfalls das „Ermächtigungsgesetz“ aufgreifen. Absender unbekannt. „Zumindest in Recklinghausen Nord sind diese am Samstag in den Briefkästen gelandet. Zusätzlich machen gerade Sprachnachrichten die Runde, die Panik verbreiten. Eine dieser Nachrichten erreichte auch mich.“ In dieser Sprachnachricht geht es ebenfalls um den Gesetzesentwurf der Bundeskoalition aus CDU/CSU und SPD, das am Mittwoch das im Mai 2020 verabschiedete Gesetz erweitern soll. Die Sprachnachricht ist ein Aufruf zu einer Demonstration, die am kommenden Mittwoch in Berlin vorm Bundestag stattfinden soll. „Darin werden die möglichen Maßnahmen deutlich zugespitzt dargestellt und falsche Behauptungen und eine drastische Überhöhung zur Panikmache genutzt.“ so Marlies Greve. „Wir Freie Demokraten stehen für die Freiheit und die Rechte der/des Einzelnen ein. In der aktuellen Corona-Pandemie müssen wir alle mit drastischen Einschnitten in unsere Rechte leben, um für uns alle, die Gemeinschaft eine weitere Ausbreitung von COV-19 zu verhindern. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Dennoch können und dürfen die aktuellen Einschränkungen nicht von Dauer sein. Dafür setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion mit dem Bewusstsein über die Notwendigkeit der aktuellen Maßnahmen und mit Hinblick auf die Entwicklungen in den folgenden Monaten, und nicht zuletzt für die Zukunftsperspektive ein.“
Das aktuell gültige Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht eine Befristung bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 vor.
Die im neuen Gesetzentwurf vorgesehenen Entfristungen sind ein strittiger Punkt. Diesen hat die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag zum Gesetzentwurf aufgenommen und fordert darin die Beibehaltung der Fristen und bei einer künftig festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite diese nach 2 Monaten automatisch enden zu lassen und bei Fortbestehen der Voraussetzungen vom Bundestag verlängern zu lassen.“
Der aktuell dem Bundestag vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion von CDU/CSU und SPD wird am kommenden Mittwoch, den 18.11.2020 im Bundestag beraten und die Beschlussfassung soll dann erfolgen.
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, wodurch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt wurde, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon hat das BMG Gebrauch gemacht. Die Geltung dieser Maßnahmen ist bisher im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt.
Rechtsverordnungen auf Grundlage dieses Gesetztes treten mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.
Die im neuen Gesetzentwurf vorgesehenen Entfristungen wurden in einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion bemängelt. Der Antrag fordert die Beibehaltung der Fristen und bei einer künftig festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite diese nach 2 Monaten automatisch enden zu lassen und bei Fortbestehen der Voraussetzungen vom Bundestag verlängern zu lassen.
Für mehr Details zum Antrag der FDP-Bundestagsfraktion: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/236/1923689.pdf