FDP spricht sich für einen 7-Punkte-Plan zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen aus

Marlies Greve

„Der Vorstand des Stadtverbandes der FDP Recklinghausen spricht sich für Lockerungen der Kontaktbeschränkungen aus“ so die Vorsitzende Marlies Greve.

„Wir haben uns in den vergangenen Tagen auf einen zunächst 7 Punkte umfassenden Plan verständigt, den wir für eine erste Lockerung vorschlagen. Dabei berücksichtigen wir die lokalen Unternehmen und Einzelhändler, sowie die Gastronomen. Zusätzlich zum wirtschaftlichen Aspekt ist die Wiederöffnung der Trainingsmöglichkeiten ein wichtiger Punkt, der sowohl der Gesundheit als auch der Motivation der Einzelnen zum Durchhalten der fortbestehenden Einschränkungen zuträglich ist.“

Niemand will das Gesundheitssystem überfordern und damit vermeidbare Ansteckungen oder gar Todesfälle provozieren. Trotzdem sind die wirtschaftlichen Folgen des Lock downs schon jetzt enorm. Jede weitere Woche verschlimmert die ökonomische Lage drastisch. Dieses Problem muss schnell gelöst werden. Die in den letzten Wochen gesammelten Erfahrungen zeigen, dass mit stringent angewandten Hygiene- und Abstandsregeln, die Verbreitung des Virus sehr gut eingedämmt werden kann.
Auch die Unternehmen, die ihren Betrieb in dieser Zeit aufrecht erhalten haben, sind sich der Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und der Allgemeinheit bewusst. So wird in sehr vielen Unternehmen unter der Auflage von erhöhten Hygienerichtlinien und klaren Abstandsregeln weiter in Gruppen gearbeitet. Infizierungswellen hat es dadurch in keinem Unternehmen gegeben. Diese Erfahrungen zeigen, ein intelligenter, risikoarmer Ausstieg aus den Kontaktbeschränkungen ist möglich und sollte aus unserer Sicht zum 20. April begonnen werden. Die FDP Recklinghausen spricht sich daher für einen 7-Punkte-Plan zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen aus:

  1. Aufrechterhaltung der aktuellen Abstandsregelungen und Kontaktbegrenzungen im öffentlichen Raum
  2. Deutlichere Bewerbung der Corona-Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts. Ziel ist die größtmögliche Nutzung durch die BundesbürgerInnen auf freiwilliger Basis zur optimalen Eindämmung der Ausbreitung des Virus.
  3. Öffnung von Geschäften, sofern die aus Supermärkten bekannten Abstands- und Vereinzelungsregelungen umgesetzt werden. Dabei sollte der Einlass einer maximalen Personenanzahl bezogen auf die Quadratmetergröße der Verkaufsfläche berücksichtigt werden. Persönliche Dienstleistungen sollten unter strikten Hygieneregeln (insb. Mundschutz) wieder angeboten werden können.

    Insbesondere die Außengastronomie sollte mit ausreichend Abstand zwischen den Tischen und einer maximalen Personenanzahl je Tisch wieder ermöglicht werden.

  4. Öffnung von Restaurants und Gastronomie unter Einhaltung von Hygieneregeln und Abstandsregelungen.

  5. Öffnung von Sportstudios für Einzeltrainings mit Abstand zu Trainierenden und regelmäßiger Desinfektion der Geräte.
    Die hier ohnehin schon geltenden Hygiene- und Desinfektionsregelungen sollten ausgeweitet werden und ein Training einer Maximalpersonenanzahl im Verhältnis zur Fläche sollte ermöglicht werden. Hierbei soll der Abstand zwischen den Geräten erhöht oder z. B. nur jeweils jedes 2. Gerät verwendet werden dürfen.
    Zusätzliche Öffnung von Sportstätten, sodass die Möglichkeit für Individualtrainings ermöglicht wird. Lockerungen für den Mannschaftssport können erst später erfolgen.

  6. Öffnung der Schulen zunächst nur für höhere Klassen, vor allem für die Abschlussklassen, die vor Prüfungen stehen.  
    Danach sollten stufenweise, nach jeweils aktueller Einschätzung der Lage, auch die anderen Schulklassen und Kitas wieder eröffnet werden.

  7. Durchführung der Kommunalwahlen am 13. September unter strengen Hygieneregeln in den Wahllokalen und einer Fokussierung auf die Durchführung per Briefwahl.

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