FDP „feiert“ einjährigen Tiefschlaf der Stadtverwaltung

Marlies Greve

Am 22. April 2025 stellte die FDP im Rat eine Anfrage an den Bürgermeister zur Anzahl, Lage und Ausgestaltung der Tempo-30-Zonen in Recklinghausen. Hintergrund der Anfrage war die Ausweitung der Tempo-30-Zonen im gesamten Stadtgebiet aus Gründen des Lärmschutzes oder aufgrund von kaputten Straßen durch die damalige schwarz-grüne Ratsmehrheit. Trotz Nachfrage war die Verwaltung bis heute nicht in der Lage, die berechtigte Anfrage der Liberalen zu beantworten.


Hierzu FDP-Ratsfrau Marlies Greve: „Das ist ein trauriges, einjähriges Jubiläum und ein Zeichen von Untätigkeit, Ignoranz gepaart mit verkehrspolitischer Orientierungslosigkeit. Das nehmen wir nicht länger hin. Ich erwarte eine vollumfängliche Beantwortung im Vorfeld der nächsten Ratssitzung“.

Die Liberalen weisen darauf hin, dass nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates jedes Ratsmitglied berechtigt ist, Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, schriftlich an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen sind in der direkt danach anstehenden Sitzung des Rates zu beantworten. Der Bürgermeister kann erklären, dass eine Beantwortung erst in der darauffolgenden Sitzung des Rates möglich ist. Davon hat der damalige Bürgermeister auch Gebrauch gemacht. Ein einjähriges Verweigern einer Antwort dürfte nun jedoch eine Untätigkeitsklage rechtfertigen.

„Die Verwaltung muss nun aus ihrem mittlerweile einjährigen Tiefschlaf erwachen und der Geschäftsordnung des Rates umgehend durch eine ordentliche Beantwortung gerecht werden.
Damit würde sich dann auch der aktuelle Antrag der Grünen nahezu erledigen“, so auch der neu für verkehrspolitische Fragen zuständige FDP-Vertreter Jan Becker.

Zur Sache: Die FDP plädiert beim Thema Tempo-30-Zonen für folgende Punkte:

  • Schnellstmögliche Vorlage einer vollständigen Übersichtskarte mit allen Tempo-30-Zonen unter Angabe der Rechtsgrundlage für die Einrichtung der jeweiligen Tempo-30-Zone
  • Rückführung aller Tempo-30-Zonen, die rechtlich nicht zwingend geboten sind durch Ausübung des jeweiligen Ermessenspielraums gegen die Einrichtung von Tempo-30-Zonen
  • Schnellstmögliche Sanierung der Stadtstraßen für den Fall, dass Tempo-30-Zonen aufgrund von Straßenschäden eingerichtet wurden
  • Sofortige Überprüfung der Lärmrichtwerte in Tempo-30-Zonen, die aus Lärmschutzgründen eingerichtet wurden.
  • keine durchgängige Tempo-30-Zone auf dem Wallring
  • Konsequente Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Umfeld von Kindergärten und Schulen oder vergleichbaren Einrichtungen mit vielen Fußgängerquerungen im Sinne einer wirksamen Schulwegsicherung.

„Wir dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich ausbremsen. Unser Ziel muss ein funktionierender Verkehrsfluss sein, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen“, betont Greve abschließend.

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