Mehr Freiheit für den Handel in Recklinghausen

Mathias Richter

Die Recklinghäuser FDP setzt sich für mehr Freiheit für den Einzelhandel ein. Sie fordern, dass der Bürgermeister das bereits seit 2024 in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept schnellstmöglich im Rat vorlegt und für eine öffentliche Debatte zur Verfügung stellt. FDP-Vorsitzender Mathias Richter sowie sein Stellvertreter Knut Sender setzen sich mit Blick auf aktuelle Projekte zudem für mehr Tempo und für flexible Lösungen zur Belebung des Einzelhandels in Recklinghausen ein.


Mathias Richter: „Ein neues Einzelhandelskonzept für die Stadt Recklinghausen darf nicht zu einem Einzelhandelsverhinderungskonzept werden. Das Ziel der FDP, die das erste Einzelhandelskonzept für Recklinghausen mal auf den Weg gebracht hat, war immer die Sicherung der Nahversorgung im Bereich der kurzfristigen Bedarfe in den einzelnen Stadtteilen. Das bleibt auch so. Aber wir brauchen immer auch flexible Lösungen für ansiedlungswillige Unternehmen, für Selbstständige, die sich erweitern wollen und für innovative Startups.“


„Die Fesseln des jetzigen Einzelhandelskonzeptes müssen auf jeden Fall gelockert werden“, meint auch Knut Sender aus der Südstadt, der sich mit den Herausforderungen für ein neues Konzept intensiver beschäftigt hat. Er fordert für das neue Konzept auch ganz pragmatische Lösungen:


1. Leerstandklausel einführen: Flächen, die länger als 12 Monate leer stehen, sollen vereinfachten Zulässigkeitsprüfungen unterliegen – auch für Angebote und Nutzungen, die sonst sortimentsbeddingt eingeschränkt wären.


2. Zeitlich beschränkte Nutzungen zulassen: Saisonmärkte oder temporäre Angebote und Nutzungen zulassen, auch wenn es nicht durch das Konzept abgedeckt ist.


3. Flexible Verkaufsflächenschwellen: Die starre Großflächengrenze von 800 m2 sollte standortabhängig bewertet werden. Betriebe, die nachweislich eine Versorgungslücke schließen, verdienen eine Genehmigung.


4. Bestandsbetriebe stärken: Erweiterungen bestehender Betriebe sollten ohne weitere Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept ermöglicht werden können.


5. Hybride Nutzungen ermöglichen: Kopplungsformate zwischen den Sortimentslisten ausdrücklich ermöglichen und zeitlich befristete Pop-up-Nutzungen sollten in Leerständen zugelassen werden.


6. Regelmäßige Überprüfung verankern: Die Grenzen der Zentren und die Sortimentslisten sowie das gesamte Einzelhandelskonzept sollten alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Veraltete Strukturen dürfen in Zeiten des fortschreitenden Online-Handels und sich ausbreitender Lieferservicedienste nicht zementiert werden.


7. Abgleich mit der Stadtentwicklung: Ein Einzelhandelskonzept muss Bestandteil eines Stadtentwicklungskonzeptes sein. Einzelhandelsangebote brauchen Akzeptanz vor Ort, Einzelhandel reagiert auf neue Wohnbaugebiete und vor allem braucht der Einzelhandel eine gute verkehrliche Erreichbarkeit. Auch können neue städtebauliche Projektierungen absehbare Leerstände minimieren und vorhandene Einzelhandelsstandorte stärken.


Knut Sender: „Ich sehe z. B. die Entscheidung gegen die neue Einzelhandelsfläche für einen Drogeriemarkt in Süd als Süder FDP-Vertreter sehr kritisch. Hier werden Investitionen durch das jetzige Einzelhandelskonzept verhindert. Die Idee mit einem neuen Bebauungsplan derartige Projektentwicklungen zu blockieren oder über Jahre hinauszuzögern, kann nicht ernsthaft im Sinne einer modernen Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sein. Diese Vorgehensweise schreckt auch zukünftige Investoren ab.“


Mathias Richter abschließend: „Sollte das neue Einzelhandelskonzept solche Investitionen blockieren und auch ansonsten keine flexiblen Instrumente enthalten, dann darf ein verbindlicher Ratsbeschluss nicht gefasst werden. Dann sollte das Konzept jenseits der ohnehin vorhandenen planungsrechtlichen Instrumente lediglich als Orientierungsrahmen gelten.“

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